© Naturparkzentrum Uhlenkolk

Untere Forstbehörde, Außenstelle Mölln

Wälder erhalten und pflegen

Die Außenstelle Mölln der Unteren Forstbehörde des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat seit 2013 ihren Sitz am Naturparkzentrum Mölln. Ihre Aufgabe ist die Wahrnehmung aller forstbehördlichen Aufgaben nach dem Landeswaldgesetz in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg sowie der Hansestadt Lübeck.

 

Aufgaben der Unteren Forstbehörde

Die Forstbehörde überwacht die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und trifft Anordnungen zur Walderhaltung und Waldpflege. Sie ist zuständige Genehmigungsbehörde für Erstaufforstungen, Abholzungen, Waldumwandlungen, Waldsperrungen und Waldteilungen. Weiterhin nimmt sie als Träger öffentlicher Belange zu Planverfahren der verschiedenen Planungsebenen und zu Einzelbauvorhaben Stellung. Für alle diese Verfahren ist eine enge Zusammenarbeit mit Landes- und Kommunalverwaltungen, Vorhabenträgern und Planungsbüros erforderlich. Die Forstbehörden wirken auch bei der Waldzustandserfassung, der Kohlenstoffinventur, der Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und sonstigen Vorhaben (z. B. Bundeswaldinventur, Waldzustandserhebung) mit. Vor allem aber ist die Untere Forstbehörde Ansprechpartner für Waldbesitzende, Bürger sowie Verbände zu Fragen des Waldes und der Walderhaltung.

  

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